Wir müssen mit jedem Betriebsleiter, dessen Betrieb durch uns kontrolliert wird, eine Vereinbarung haben.
Die Vereinbarung wird zwischen der Agrocontroll GmbH und dem entsprechenden Betrieb abgeschlossen und beidseitig unterzeichnet.
Bestandteil der Vereinbarung ist jeweils die aktuell gültige Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung akzeptiert der Betriebsleiter auch das Gebührenreglement der Agrocontroll GmbH.
Die Kosten für die Betriebskontrollen der AgroControll werden in der Regel jeweils mit den Direktzahlungen verrechnet.
Wenn die Kosten der Betriebskontrollen nicht mit den Direktzahlungen verrechnet werden sollen, muss dies auf der Vereinbarung vermerkt werden (Betriebe in Kantonen Baselland/Baselstadt) oder im Gelan bei den Herbsterhebungen entsprechend ausgewählt werden (Betriebe in den Kantonen Solothurn und Bern). Separate Rechnungen durch die AgroControll sind kostenpflichtig (Fr. 40.- pro Rechnung).
Tierschutz Grundkontrollen werden von den Veterinärämtern/-diensten der Kantone bezahlt.
Auf dieser Vereinbarung wird von den Tierhaltern auch die Angabe einer „zusätzlichen Person“ für nicht angemeldete Kontrollen verlangt. Damit kann gewährleistet werden, dass Kontrollen auch bei Abwesenheit des Betriebsleiters gemacht werden können. Mit diesem Vorgehen können Kontrollkosten tief gehalten werden.
Um auch in Zukunft die erhobenen Kosten so tief wie möglich zu halten, sind wir auf Ihre Zusammenarbeit angewiesen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Vertrag zwischen Betriebsleiter und AgroControll