Hier sind oft gestellte Fragen beantwortet
Frage:
Grundkontrollen - Grundkontrollen? Schon wieder neue Kontrollen? Warum das?
Antwort:
Die Grundkontrollen setzen sich aus verschiedenen Kontrollen zusammen. Tierschutz, Tiergesundheit, Tierverkehr, Milchhygiene und Hygiene in der Primärproduktion. Diese Kontrollen wurden bis jetzt von verschiedenen Stellen zu unterschiedlichen Zeiten gemacht. Neu werden diese nach Möglichkeit zusammengefasst und alle vier Jahre gemacht. Die AgroControll bildet deshalb einen Teil der Kontrolleure als amtliche Fachassistenten aus.
Frage:
Kopie der Datenerhebung im Frühling. Der Kontrolleur verlangte eine Kopie der Datenerhebung im Frühling. Warum muss ich dieses neue Dokument haben?
Antwort:
Die Flächenangaben auf diesem Dokument entsprechen den Angaben für die Dierektzahlungen. Mit diesem Dokument kann bei der Kontrolle Zeit eingespart werden.
Frage:
Formular Fruchtfolgeanteile. Mir fehlte das Formular Fruchtfolgeanteile bei der Kontrolle. Wo bekomme ich dieses Formular?
Antwort:
Wenn der Betrieb über 3 ha OA hat, muss er die Fruchtfolge belegen können. Bei der Variante 2 mit den Anteilen und den vier Kulturen, muss der Beriebsleiter jährlich eine Berechnung über die Kulturanteile vorlegen. Diese Berechnung kann beim Berechner der Nährstoffbilanz verlangt werden. Im Feldkalenders des BVBB ist ein Formular enthalten, mit dem dies auch selber berechnet werden kann (Formular Nr. 61).
Frage:
Spritzentest. Ich lasse meine Ackerkulturen von der Landi spritzen. Brauche ich den Spritzentest? Die Landi hat diesen Test doch sicher gemacht!
Antwort:
Alle Anwender einer Pflanzenschutzspritze müssen einen aktuellen Spritzentest bei der Kontrolle vorweisen. Egal ob selber gespritzt wird oder durch einen Lohnunternehmer. Der Test muss alle 3 Jahre neu gemacht werden. Der Betriebsleiter ist selber verantwortlich, dass er einen aktuellen Test hat von seiner eigenen Spritze oder eine Kopie des Spritzentest des Lohnunternehmers.
Frage:
Mehrere Kontrollen pro Jahr? Warum habe ich jedes Jahr mehrere Kontrollen. Der Bund hat doch bekanntgegeben, dass es nur eine Kontrolle pro Jahr geben soll?
Antwort:
Eine Kontrolle pro Jahr bezieht sich auf die Bundesprogramme. Die Kantone machen diese Kontrollkoordination. Sobald Nach- oder Zwischenkontrollen verordnet werden aufgrund von vorherigen Mängeln oder erhöhtem Risiko, können auch mehrere öffentliche Kontrollen pro Jahr erforderlich sein.
Zudem muss auch beachtet werden, das es Kontrollen gibt, die zwingend im Winter oder zwingen im Sommer durchgeführt werden müssen und darum nicht kombiniert werden können.
Labelkontrollen, Nachkontrollen, nicht angemeldete Kontrollen und Vorgaben zum Kontrollzeitpunkt von SwissGAP und SUISSE GARANTIE erfordern oft mehrere Kontrollen pro Jahr.
Die AgroControll ist aber selbst in eigenem Interesse daran interessiert, alle Kontrollen in einem Jahr durch einen Betriebsbesuch abzudecken. Leider ist dies aufgrund der Vorgaben der Auftraggeber nicht immer möglich.
Frage:
Betriebszweiggemeinschaft - ÖLN- Gemeinschaft? Warum werde ich im gleichen Jahr kontrolliert, wenn beim Partnerbetrieb schon eine Kontrolle gemacht wurde (siehe Merkblatt dazu)?
Antwort:
Im Unterschied zu einer Betriebsgemeinschaft (BG) wird bei Betriebszweiggemeinschaften (BZG) und bei ÖLN Gemeinschaften auf jedem Betrieb eine unabhängige kostenpflichtige Kontrolle durchgeführt. Diese Kontrollen können zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Jeder Betrieb muss den ÖLN einzeln erfüllen.
Frage:
Pensionierung - Kann ich nach meiner Pensionierung auf die ÖLN-Kontrolle verzichten?
Antwort:
Für die Label "QM Schweizer Fleisch" oder die IPS Etikette zum Verkauf von Schlachttieren, ist der ÖLN weiterhin zu erfüllen.
Frage:
Kontrollzeitpunkt - Ich arbeite auswärts zu 100 %. Kann der Kontrolleur nicht am Samstag oder am Abend kommen?
Antwort:
Grundsätzlich muss sich der Betriebsleiter die Zeit für eine Kontrolle während den Wochentagen während der Arbeitszeit nehmen. Kontrollen am Samstag und am Abend sind nur in absoluten Ausnahmefällen anzustreben. Dies liegt in der Kompetenz des Kontrolleurs, in Abhängigkeit seiner Zeit. Neu kann auch eine Person als Stellvertreter angegeben werden. Mit dieser Person kann insbesondere auch eine nicht angemeldete Kontrolle durchgeführt werden.
Frage:
BTS und RAUS - Ich habe die Kühe A1 beim BTS und RAUS Programm abgemeldet. Warum kommt der Kontrolleur im folgenden Jahr wieder für eine Kontrolle?
Antwort:
Die AgroControll kann die Abmeldung nur für die Kontrolle im laufenden Jahr vornehmen. Ohne Abmeldung beim Kanton (Herbsterhebung) wird der Kontrollauftrag im nächsten Jahr ev. wieder der AC gegeben.
Frage:
BTS und RAUS -Trotz Abmeldung bei der Kontrolle wurde mir ein RAUS Abzug bei den Hühnern gemacht!!
Antwort:
Bei angemeldete Kategorien wird immer der RAUS Beitrag berechnet. Darauf wird auf der Abrechnung dieser Betrag bei den "Abzügen" wieder abgezählt. Es ist also kein Abzug, sondern nur ein Ausgleich von zuviel berechneten Beiträgen.