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Der Bauliche Tierschutz wird vorwiegend im  Winter gemacht. Es geht darum, die baulichen Sachen zu überprüfen. Das sind Masse von Aufstallungen und Einrichtungen. Wir rechnen damit, dass in 5 bis 6 Jahren alle Betriebe überprüft sind.

Aufgrund der Kontrolle des Baulichen Tierschutzes werden keine Sanktionen gemacht. Aber der Qualitative Tierschutz (Sauberkeit, Belegung, Klauen, Kuhtrainer usw.) wird wie bei jeder Kontrolle überprüft.

Achtung! Der Betriebsleiter ist verantwortlich dafür, dass seine Stalleinrichtungen den Vorschriften entsprechen. Nicht auf die Kontrolle warten.

Bei dieser Kontrolle ist die Hilfe des Betriebsleiters gewünscht. Damit erreichen wir eine optimale Kontrolle, und der Betriebsleiter kann die aufgenommenen Masse überprüfen. Stallpläne und-skizzen können die Arbeit des Kontrolleurs erleichtern.

Die Aufname wird auf spezifischen Checklisten festgehalten. Diese sind mit einem  Durchschlag versehen, damit der Betriebsleiter eine Kopie hat. Diese Kopien sind zu den ÖLN Unterlagen zu legen, und gelten bis zu einem Umbau, Umnutzung oder Neubau.

Die Auswertung wird in der AgroControll vorgenommen. Nach der Auswertung können Auflagen, Verfügungen oder spezifische Informationen (z.B. maximale Belegungen) über die Tierhaltung an den Betriebsleiter geschickt werden.

Im Kanton Solothurn werden die Betriebe mit einem Brief von der AgroControll über das Ergebnis orientiert.  Für Fragen im Zusammenhang mit der Kontrolle und den Fristen und Auflagen ist die AgroControll zuständig.

Beim Veterinärdienst Solothurn können Gesuche für Fristverlängerungen eingereicht werden. Veterinärdienst, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 25 02

Im Baselbiet macht der Veterinärdienst Basellandschaft die Mitteilung der Ergebnisse an die Betriebsleiter. Wenn dazu Fragen bestehen, melden Sie sich beim Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen, Ebenrainweg 25, CH-4450 Sissach, Tel. 061 552 59 04

Die Kopien der Checklisten und die Verfügungen und Auflagen sind zu den ÖLN Unterlagen zu legen, und gelten bis zu einem Umbau, Umnutzung oder Neubau. Also gut weglegen und nicht nach drei Jahren vernichten.