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Vereinbarung  
 Wir möchten Ihnen hiermit eineÄnderung im System der Abzüge an den Direktzahlungen bekanntgeben. Bisher wurden die Kosten  für die Betriebskontrollen der AgroControll sowiedie administrativen Unkosten jeweils den Direktzahlungen abgezogen. Dieses kostengünstige System wollen wir weiterführen. Nach den neusten Anforderungendes BLW ist dies nur noch möglich, wenn sich der Betrieb schriftlich damit einverstanden erklärt, dass er mit diesen Abzügen einverstanden ist. Damit für Sie als Landwirt/innicht zu viele Umstände entstehen, wollen wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Bezahlung der Kontrollkosten der AC abschliessen. Sie finden dieVereinbarung im  Anhang. Auf dieser Vereinbarung wird von den Tierhaltern die Angabe einer „zusätzlichen Person“ für nicht angemeldete Kontrollen verlangt. Damit kann gewährleistet werden, dass Kontrollen auch bei Abwesenheit des Betriebsleiters gemacht werden können. Mit diesem Vorgehen können Kontrollkosten tief gehalten werden. Bitte  ergänzen oder korrigieren Sie die fehlendenoder falschen Angaben auf dem Vertrag. Die Details sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Diese finden Sie auch auf www.agrocontroll.ch. Um auch in Zukunft, die erhobenen Kosten so tief wie möglich zu halten, sind wir auf Ihre Zusammenarbeit angewiesen.

 

 
Bei Fragen dürfen Sie uns gernekontaktieren. 
Mit freundlichen Grüssen
                                                         
K. Ryser KonradInspektionsstellenleiter AgroControll 
Beilagen:          Vereinbarung Verrechnung Kontrollkosten AgroControll